Mitarbeiter qualifizieren
Neue Technologien verändern unsere Arbeitswelt und die Anforderungen an Arbeitnehmer. Berufliche Weiterbildung und Anpassungsqualifikationen sind bei jeder Unternehmensgröße unerlässlich, auch in kleinen Betrieben, im Handwerk, in der Industrie und im Dienstleistungsbereich. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) und seiner Fortentwicklung die Fördermöglichkeiten von Weiterbildung geregelt.

Swen Wiesner | Geschäftsführer, Das Sporthaus Fulda
Gut zu wissen
Was ist die Qualifizierungsoffensive?
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Qualifizierungsoffensive der erste Schritt zu einer aktiven Gestaltung des Arbeitsmarktes. Wandeln sich Berufe, so entscheidet die Qualifikation der Arbeitnehmenden über deren Chancen auf Beschäftigung. Das Qualifizierungschancengesetz soll dafür sorgen, dass Beschäftigte unabhängig vom Alter oder Geschlecht die Chance haben, zu lernen und sich weiterzuentwickeln.

Attraktive Lohnkostenzuschüsse
Staatliche Förderungen für Unternehmen bei Mitarbeiter-Weiterbildung
Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Qualifizierungsoffensive der erste Schritt zu einer aktiven Gestaltung des Arbeitsmarktes. Wandeln sich Berufe, so entscheidet die Qualifikation der Arbeitnehmenden über deren Chancen auf Beschäftigung. Das Qualifizierungschancengesetz soll dafür sorgen, dass Beschäftigte unabhängig vom Alter oder Geschlecht die Chance haben, zu lernen und sich weiterzuentwickeln.
Bis zu 100 % Förderung der Lehrgangskosten
Staatliche Zuschüsse übernehmen je nach Unternehmensgröße nahezu alle Weiterbildungskosten.
Digitale Kompetenzen fördern
Mitarbeiter werden fit gemacht für moderne Technologien, Prozesse und digitale Tools.
Attraktivität als Arbeitgeber steigern
Investitionen in Wissen und Qualifizierung machen Ihr Unternehmen langfristig für Fachkräfte interessanter.
Mitarbeiterbindung verbessern
Weiterbildung motiviert und bindet qualifizierte Mitarbeiter – Fachkräftemangel wird aktiv entgegengewirkt.
Passgenaue Qualifizierung
Schulungen werden individuell auf aktuelle und zukünftige Aufgaben im Unternehmen abgestimmt.
Arbeitsentgelt-Zuschüsse
Auch während der Weiterbildungszeit werden Teile des Gehalts von der Agentur für Arbeit unterstützt.
Geringes finanzielles Risiko
Hohe Förderquoten reduzieren die eigenen Weiterbildungskosten auf ein Minimum.
Sonderregelungen nutzen
Für Beschäftigte über 45 Jahre und schwerbehinderte Mitarbeiter ist eine volle Kostenübernahme möglich.
Bis 49 Mitarbeitende
100 % Weiterbildungskosten
50–499 Mitarbeitende
50 % Weiterbildungskosten
Ab 500 Mitarbeitende
25 % Weiterbildungskosten
Ohne Berufsabschluss
100 % Förderung möglich
