So profitieren Unternehmen

Qualifizierungs-chancengesetz

Qualifizierungschancengesetz

Neue Technologien verändern unsere Arbeitswelt und die Anforderungen an Arbeitnehmer. Berufliche Weiterbildung und Anpassungsqualifikationen sind bei jeder Unternehmensgröße unerlässlich, auch in kleinen Betrieben, im Handwerk, in der Industrie und im Dienstleistungsbereich. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) und seiner Fortentwicklung die Fördermöglichkeiten von Weiterbildung geregelt.

Gut zu wissen

Was ist die Qualifizierungs-offensive?

Was ist die Qualifizierungsoffensive?

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Qualifizierungsoffensive der erste Schritt zu einer aktiven Gestaltung des Arbeitsmarktes. Wandeln sich Berufe, so entscheidet die Qualifikation der Arbeitnehmenden über deren Chancen auf Beschäftigung. Das Qualifizierungschancengesetz soll dafür sorgen, dass Beschäftigte unabhängig vom Alter oder Geschlecht die Chance haben, zu lernen und sich weiterzuentwickeln.

Gut zu wissen

Das Qualifizierungs-chancengesetz als Baustein der gesetzlichen Weiterbildungsstrategie

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Qualifizierungsoffensive der erste Schritt zu einer aktiven Gestaltung des Arbeitsmarktes. Wandeln sich Berufe, so entscheidet die Qualifikation der Arbeitnehmenden über deren Chancen auf Beschäftigung. Das Qualifizierungschancengesetz soll dafür sorgen, dass Beschäftigte unabhängig vom Alter oder Geschlecht die Chance haben, zu lernen und sich weiterzuentwickeln.

Weiterbildung fördert Wachstum & sichert Fachkräfte

Staatliche Förderungen für Unternehmen bei Mitarbeiter-Weiterbildung

Kleinere und mittelständische Unternehmen profitieren besonders stark von staatlichen Zuschüssen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten. Ziel dieser Förderung ist es, Unternehmen im digitalen Wandel zu unterstützen und ihre Mitarbeiter für die Zukunft fit zu machen – ohne hohe Zusatzkosten.

Unternehmen erhalten finanzielle Unterstützung sowohl für Lehrgangskosten als auch Arbeitsentgelt während der Weiterbildungszeit. Dabei gilt: Je kleiner das Unternehmen, desto höher fällt die Förderung aus.

Bis zu 100 % Förderung der Lehrgangskosten

Staatliche Zuschüsse übernehmen je nach Unternehmensgröße nahezu alle Weiterbildungskosten.

Digitale Kompetenzen fördern

Mitarbeiter werden fit gemacht für moderne Technologien, Prozesse und digitale Tools.

Attraktivität als Arbeitgeber steigern

Investitionen in Wissen und Qualifizierung machen Ihr Unternehmen langfristig für Fachkräfte interessanter.

Mitarbeiterbindung verbessern

Weiterbildung motiviert und bindet qualifizierte Mitarbeiter – Fachkräftemangel wird aktiv entgegengewirkt.

Passgenaue Qualifizierung

Schulungen werden individuell auf aktuelle und zukünftige Aufgaben im Unternehmen abgestimmt.

Arbeitsentgelt-Zuschüsse

Auch während der Weiterbildungszeit werden Teile des Gehalts von der Agentur für Arbeit unterstützt.

Geringes finanzielles Risiko

Hohe Förderquoten reduzieren die eigenen Weiterbildungskosten auf ein Minimum.

Sonderregelungen nutzen

Für Beschäftigte über 45 Jahre und schwerbehinderte Mitarbeiter ist eine volle Kostenübernahme möglich.

So profitieren Unternehmen unterschiedlich stark

Höhe der Fördermittel nach Betriebsgröße

  • < 49 Mitarbeiter
    → bis zu 100 % Kostenerstattung
  • 50 – 499 Mitarbeiter
    → bis zu 50 % Kostenerstattung

  • 500 – 2499 Mitarbeiter
    → bis zu 25 % Kostenerstattung

  • ≥ 2500 Mitarbeiter
    → bis zu 15 % Kostenerstattung

Besonderer Vorteil für Ungelernte

Wenn Beschäftigte keinen Berufsabschluss haben und eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt, können in Unternehmen jeder Größe bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes erstattet werden.

Zusätzliche Förderboni möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Zuschuss noch weiter steigen:

  • + 5 %, wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag das Qualifizierungsvorhaben unterstützt

  • + 10 %, wenn mindestens 20 % der Belegschaft einen erhöhten Weiterbildungsbedarf haben

  • + 15 %, wenn erhöhter Weiterbildungsbedarf & eine Qualifizierungsvereinbarung bestehen

Attraktive Lohnkostenzuschüsse sichern

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung

Neben der Förderung von Lehrgangskosten unterstützt der Staat auch das Arbeitsentgelt der Beschäftigten während der Weiterbildungszeit. Dadurch reduzieren Unternehmen ihr finanzielles Risiko auf ein Minimum.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Betriebsgröße:

  • Unter 49 Mitarbeitern
    → bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt

  • 50 – 499 Mitarbeiter
    → bis zu 50 % Zuschuss

  • Ab 500 Mitarbeitern
    → bis zu 25 % Zuschuss