Mitarbeiter qualifizieren

Neue Technologien verändern unsere Arbeitswelt und die Anforderungen an Arbeitnehmer. Berufliche Weiterbildung und Anpassungsqualifikationen sind bei jeder Unternehmensgröße unerlässlich, auch in kleinen Betrieben, im Handwerk, in der Industrie und im Dienstleistungsbereich. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) und seiner Fortentwicklung die Fördermöglichkeiten von Weiterbildung geregelt.

Swen Wiesner | Geschäftsführer, Das Sporthaus Fulda

Gut zu wissen

Was ist die Qualifizierungsoffensive?

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Qualifizierungsoffensive der erste Schritt zu einer aktiven Gestaltung des Arbeitsmarktes. Wandeln sich Berufe, so entscheidet die Qualifikation der Arbeitnehmenden über deren Chancen auf Beschäftigung. Das Qualifizierungschancengesetz soll dafür sorgen, dass Beschäftigte unabhängig vom Alter oder Geschlecht die Chance haben, zu lernen und sich weiterzuentwickeln.

Attraktive Lohnkostenzuschüsse

Staatliche Förderungen für Unternehmen bei Mitarbeiter-Weiterbildung

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Qualifizierungsoffensive der erste Schritt zu einer aktiven Gestaltung des Arbeitsmarktes. Wandeln sich Berufe, so entscheidet die Qualifikation der Arbeitnehmenden über deren Chancen auf Beschäftigung. Das Qualifizierungschancengesetz soll dafür sorgen, dass Beschäftigte unabhängig vom Alter oder Geschlecht die Chance haben, zu lernen und sich weiterzuentwickeln.

Bis zu 100 % Förderung der Lehrgangskosten

Staatliche Zuschüsse übernehmen je nach Unternehmensgröße nahezu alle Weiterbildungskosten.

Digitale Kompetenzen fördern

Mitarbeiter werden fit gemacht für moderne Technologien, Prozesse und digitale Tools.

Attraktivität als Arbeitgeber steigern

Investitionen in Wissen und Qualifizierung machen Ihr Unternehmen langfristig für Fachkräfte interessanter.

Mitarbeiterbindung verbessern

Weiterbildung motiviert und bindet qualifizierte Mitarbeiter – Fachkräftemangel wird aktiv entgegengewirkt.

Passgenaue Qualifizierung

Schulungen werden individuell auf aktuelle und zukünftige Aufgaben im Unternehmen abgestimmt.

Arbeitsentgelt-Zuschüsse

Auch während der Weiterbildungszeit werden Teile des Gehalts von der Agentur für Arbeit unterstützt.

Geringes finanzielles Risiko

Hohe Förderquoten reduzieren die eigenen Weiterbildungskosten auf ein Minimum.

Sonderregelungen nutzen

Für Beschäftigte über 45 Jahre und schwerbehinderte Mitarbeiter ist eine volle Kostenübernahme möglich.

Bis zu Weiterbildungskosten
& bis zu Lohnkostenzuschuss
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0% 100%

Bis 49 Mitarbeitende

100 % Weiterbildungskosten

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50–499 Mitarbeitende

50 % Weiterbildungskosten

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Ab 500 Mitarbeitende

25 % Weiterbildungskosten

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Ohne Berufsabschluss

100 % Förderung möglich