Qualifizierungschancengesetz: So profitieren kleine Unternehmen

Neue Technologien verändern unsere Arbeitswelt und die Anforderungen an Arbeitnehmer. Berufliche Weiterbildung und Anpassungsqualifikationen sind bei jeder Unternehmensgröße unerlässlich, auch in kleinen Betrieben, im Handwerk, in der Industrie und im Dienstleistungsbereich. Das hat auch die Bundesregierung erkannt und mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) und seiner Fortentwicklung die Fördermöglichkeiten von Weiterbildung geregelt.

Gut zu wissen: Was ist die Qualifizierungsoffensive?

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist die Qualifizierungsoffensive der erste Schritt zu einer aktiven Gestaltung des Arbeitsmarktes. Wandeln sich Berufe, so entscheidet die Qualifikation der Arbeitnehmenden über deren Chancen auf Beschäftigung. Das Qualifizierungschancengesetz soll dafür sorgen, dass Beschäftigte unabhängig vom Alter oder Geschlecht die Chance haben, zu lernen und sich weiterzuentwickeln.

Das Qualifizierungschancengesetz als Baustein der gesetzlichen Weiterbildungsstrategie

Die Qualifizierungsoffensive startete 2019 mit dem Qualifizierungschancengesetz. Es soll dafür sorgen, dass dem Arbeitsmarkt zukünftig ausreichend passend ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Dazu wurden bestehende, auf bestimmte Personengruppen begrenzte Weiterbildungsinstrumente, gebündelt und ausgebaut. 2020 wurden die Vorteile durch das Arbeit-von-morgen-Gesetz erweitert. Arbeitgeber erhalten eine ausführliche Beratung durch die Agentur für Arbeit und Zuschüsse zu den WeiterbildungsFortbildungs- und zu den Lohnfortzahlungskosten.

Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren vor allem kleinere Unternehmen:

Die Weiterbildungsoffensive soll insbesondere die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen Betrieben fördern. Dazu werden auch bei längeren, nicht nur arbeitsplatzbezogenen Weiterqualifizierungen Zuschüsse gezahlt.

Grundsätzlich setzt das Qualifizierungschancengesetz eine angemessene Beteiligung des Arbeitgebers an den Weiterbildungskosten voraus. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter. D. h. je kleiner der Betrieb, desto höher der Zuschuss.

 

Bis zu 100 Prozent Zuschuss zu den Lehrgangskosten

Nach dem Qualifizierungschancengesetz erstattet die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangskosten nach Betriebsgröße, d. h.:

Bei weniger als 49 Arbeitnehmern: bis zu 100 Prozent.
Bei mindestens 50 und weniger als 499 Arbeitnehmern: bis zu je 50 Prozent.
Bei mindestens 500 und weniger als 2500 Arbeitnehmern: bis zu je 25 Prozent.
Noch größere Unternehmen erhalten nur bis zu 15 Prozent der Lehrgangskosten erstattet.

Sonderregelungen bestehen für Mitarbeiter über 45 Jahre und Schwerbehinderte. Für sie werden in allen Unternehmen unter 250 Mitarbeitern bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen.

Dazu kommen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.

Auch zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
werden Zuschüsse gezahlt. Im Einzelnen:

In Kleinstunternehmen unter 49 Mitarbeitern bis zu 75 Prozent.
Bei 50 bis unter 499 Mitarbeitern bis zu 50 Prozent.
Bei 500 Mitarbeitern bis zu 25 Prozent.

In Unternehmen jeder Größe werden bis zu 75 Prozent erstattet, wenn der Beschäftigte keinen Berufsabschluss hat, bzw. ungelernt ist, und es sich um eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung handelt.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere Zuschüsse zum Arbeitsentgelt vorgesehen, und zwar

plus 5 Prozent, bei einer Qualifizierungsmaßnahme aufgrund einer Betriebsvereinbarung, die zu diesem oder zum Zweck eines Tarifvertrags geschlossen wurde.
plus 10 Prozent, wenn im Betrieb erhöhter Weiterbildungsbedarf besteht, d. h. bei mindestens jedem fünften Beschäftigten.
plus 15 Prozent, wenn erhöhter Weiterbildungsbedarf und Qualifizierungsvereinbarung vorliegen.